AGB's

AGB'S

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die gem. § 2 seitens des Kunden gewählte Leistungen. Die Leistungen des Vertrages nach §4/§5/§6/§7 werden erbracht durch Kevin Rupprecht, im folgenden Personal Trainer (PT) genannt.
§ 2 Vertragsdauer und Vertragsinhalt eines 1:1 Online Coaching:
Wöchentlicher Videocall
Whats App Betreuung
Trainingsund Ernährungspläne per App
§ 3 Vertragsauflösung/Kündigung
Der Vertrag verlängert sich automatisch nach der vereinbarten Laufzeit unbegrenzt und ist mit einer Frist von vier Wochen kündbar. Die Mindestlaufzeit entspricht der gewählten Leistung.
Leistungsumfang/Trainingsplanung/Zahlungsbedingungen
§ 4 Video Termine
In den Video Terminen werden Strategien in Ernährung und Training besprochen und angepasst, sowie alle offenen Fragen des Kunden geklärt.

§ 5 Whats App Betreuung
Die WhatsApp Betreuung umfasst die Beantwortung aller Fragen des Kunden und Motivation und Tipps durch den Trainer.

§VideoTermine
Ein Video Termin dauert ca. 30 Minuten.

§ 7 Trainingsplanung/Trainingszeiten 
(1) Der Kunde erhält über den gesamten Zeitraum Trainings- und Ernährungspläne über eine App.  
(2) Termine werden in Absprache mit dem Kunden festgelegt. An gesetzlichen Feiertagen sowie an Sonntagen wird nur in Ausnahmenfällen Training/ Video- Call durchgeführt.  
(3) Der PT behält sich vor, in den Monaten Juli / August einen terminfreien Urlaubszeitraum von bis zu 4 Wochen vorzusehen. Dieser Zeitraum ist bei der Terminplanung zu berücksichtigen. Die genauen Daten hierzu werden durch den PT frühzeitig mit dem Kunden besprochen.  

§ 8 Umplanung/Absagen/Nichterscheinen 
Wird ein vereinbarter Termin für ein Video Termin nicht innerhalb von 12 Stunden abgesagt, so wird diese Einheit berechnet. Wird ein Termin mindestens 12 Stunden vor Terminbeginn abgesagt so wird diese Einheit nicht berechnet. 

§ 9 Gebühren/Zahlungsbedingungen 
(1) Wird ein vereinbarter Termin von Seiten des PT nicht innerhalb von 12 Stunden abgesagt, so erhält der Kunde einen Termin zusätzlich, der nicht berechnet wird. 

(2) Die Kosten für die TE(en)/ Video- Calls sind im Voraus, unmittelbar nach Vertragsabschluss und Erhalt der Rechnung gem. gültiger Preisliste, zu begleichen. Die monatlichen Gebühren sind im Voraus zu begleichen. 
Obliegenheiten des Kunden 

§ 10 Ärztlicher Gesundheitscheck 
Unabhängig von dem durch den PT zu Beginn des ersten Trainingspaketes durchzuführenden Gesundheitscheck ist der Kunde verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten des PT bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen (Ärztl. Gesundheitscheck) und das Ergebnis mit dem PT persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen.  

§ 11 Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes 
Der Kunde ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während einer TE, dem PT umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. In gegenseitigem Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der TE oder des Trainingspaketes entschieden. 

Obliegenheiten des IN/PT 

§ 12 Verschwiegenheit 
Der IN/PT ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von seinem / über seinen Kunden vertraulich zu behandeln. 

Haftung/Nichthaftung/Haftungsausschluss 

§ 13 Haftung 
(1) Alle im Verlaufe des Anamnesegespräches, des Gesundheitschecks und des zugehörenden Auswerteberichtes seitens des PT gemachten Äußerungen oder Folgerungen hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Kunden sind ausschließlich als Feststellungen bzw. Hinweise zu werten. Sie stellen keine verbindliche Diagnose dar und sind im Bedarfsfall durch einen Arzt zu überprüfen.  

(2) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche jeglicher Art des Kunden oder sonstiger Personen, gleich aus welchen Rechtsgründen, gegen den IN/PT ausgeschlossen 

(3) Der IN/PT haftet weiter nicht für Personen -, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Kunde infolge eigenständiger, unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Durchführung des Trainings bzw. bei unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Benutzung eines Trainingsgerätes erleidet. 

(4) Der IN/PT haftet nicht für eine Schädigung der Gesundheit des Kunden, wenn dieser seinen Pflichten gem. § 10 und 11 nicht oder nur unzureichend nachkommt. 

§ 14 Salvatorische Klausel  
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. 

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt.
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